Menü
19.09.19 –
Der öffentliche Auftrag der Sparkassen in Brandenburg wird im Sparkassengesetz des Landes Brandenburg (§ 2 Abs. 1 Satz 1+3) wie folgt definiert: „Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse.“
Im letzten Jahr wurden die Transparenzregeln vom Landtag erweitert und die kommunalen Träger aufgefordert, darauf hin zu wirken, dass die Vorstandsbezüge der einzelnen Vorstände jährlich veröffentlicht werden.
In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung, wie denn dieser öffentliche Auftrag sichergestellt wird, also ob zum Beispiel Fillialschließungen untersagt werden können, bekamen wir die Antwort, das läge im Verantwortungsbereich der Träger, also der Landkreise und kreisfreien Städte.
Der Landkreis ist Träger einer der größten Sparkassen Deutschlands, der Mittelbrandenburgischen Sparkasse. Er bestimmt die Geschäftspolitik als einer der größten Anteilseigner also maßgeblich mit. Wir haben daher dort die gleichen Fragen gestellt. Antwort: Wir sind nicht zuständig, das mache alles der Verwaltungsrat. Der Landkreis sei ja nur am Zweckverband der MBS beteiligt. Auch von der gesetzlich vorgegebenen Aufforderung, die Vorstandsbezüge der einzelnen Vorstände jährlich zu veröffentlichen, will man nichts wissen. Es reiche, die Gesamtbezüge aller Vorstände zu veröffentlichen.
Ich finde, das darf man so nicht stehen lassen. Der Landrat ist Mitglied des Verwaltungsrates. Öffentliche Unternehmen sind ja gerade deswegen in öffentlicher Hand und genießen gewisse Vorteile, weil die Öffentlichkeit ein Interesse an der Geschäftspolitik hat. Bei Sparkassen sind das nicht nur Fragen über Filialstandorte und den Vorstandsbezügen. Auch die Zinspolitik, die Frage wo welche Gelder angelegt werden, in welche Projekte investiert wird oder wie die Gewinne verwendet werden, sollte transparent gemacht werden. Der Kreistag sollte diese Dinge einfordern wenn sie verwehrt werden und sich nicht von allen Seiten mit der Behauptung, man sei nicht zuständig abspeisen lassen.
Thomas von Gizycki
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kreistag Oberhavel
Medien
Kategorie
Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung - voraussichtlich ab ca. 19 Uhr im Regine Hildebrandt Haus. Wer wissen will, ob am eigenen Wohnort mit einer Fern- oder [...]