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16.02.10 –
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Mitglieder der Kreistages lassen von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz – StUG vom 20. Dezember 1991 in der jeweils gültigen Fassung prüfen und feststellen, ob sie zu irgendeinem Zeitpunkt für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR als sogenannte inoffizielle oder hauptamtliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen tätig waren.
Zur Vereinfachung der Antragstellung ist ein „Einzelblatt“ von jedem Mitglied des Kreistages auszufüllen an eine vom Kreistag zu benennende Person zu übergeben. Liegt dieser Person bis zum 31.03.2010 kein unterzeichnetes ausgefülltes Einzelblatt vor, ist sie berechtigt und beauftragt, eine Beantragung auf der Grundlage der vorliegenden persönlichen Angaben vorzunehmen. Ausnahmen in der Überprüfung sind nicht zulässig.
Die Mitteilungen der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sind an die zu benennende Person zu senden. Diese Mitteilungen werden von der zu benennende Person verwahrt und ungeöffnet dem Vorsitzenden des zeitweilig zu bildenden Ausschusses zu übergeben. Der Vorsitzende öffnet die Umschläge nur im Beisein der Ausschussmitgliedes des noch zu definierenden temporären Sonderausschusses.
Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Mitteilungen der Bundesbeauftragten auszuwerten und für die Vertretung eine Empfehlung vorzubereiten. Bevor Informationen an die Gemeindevertretung gerichtet werden, ist dem jeweiligen Mandatsträger das Recht zu einer eigenen Darstellung einzuräumen.
Der Kreistag unterrichtet nach Ablauf des Verfahrens die Öffentlichkeit über das Ergebnis der Überprüfung. Die Mitteilungen der BStU werden nach Ablauf der Legislaturperiode vernichtet.
Begründung:
Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen hält die Fraktion Grüne/FWO es für zwingend erforderlich, auch den Bürgerinnen und Bürgern in Oberhavel uneingeschränkte Klarheit über dieses Kapitel der Geschichte zu geben. Für die demokratischen Prozesse in unserem Landkreis halten wir nach wie vor die Aufarbeitung der Vergangenheit für notwendig. Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell Klarheit über diesen Sachverhalt erhalten sollen.
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