Änderung des Quorums für die Unterzeichnung eines Einwohnernantrages

26.01.09 –

Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:

Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen.

 

Begründung:

Durch das Absenken des Quorums für Einwohneranträge soll die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Landkreis erleichtert werden. Auch dann werden noch über 4000 Unterschriften nötig sein, um einen Einwohnerantrag im Kreistag stellen zu können. Wir gehen daher nicht davon aus, dass es durch diese Absenkung zu einer Flut von Anträgen kommen wird.

Kategorie

Antrag | Kreistagsfraktion

Termine Oberhavel

Einladung Mitgliederversammlung Glienicke Nordbahn

Liebe Ortsverband, hiermit möchten wir Euch zum öffentlichen Treffen des Ortsverbandes  am 22.11.2024, um: 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, Moskauer Straße 20 einladen.  [...]

 Glienicke KREISWEIT
Mehr

OV Treffen Fürstenberg

Liebe Fürstenberger Grüne wie am 7. Oktober vereinbart, treffen wir uns am Montag, den 25. November 2024 von 19.:00 – 21:00 Uhr bei Michael Pauen in der Steinernen Furth [...]

 Fürstenberg KREISWEIT
Mehr

8. Kreismitgliederversammlung

Liebes Mitglied, wir laden Dich herzlich zur Kreismitgliederversammlung am Mittwoch, 27.11.2024, 19-22 Uhr in das Kreisbüro (Sachsenhausener Str. 1a, 16515 Oranienburg) [...]

 KREISWEIT
Mehr