26.01.09 –
Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:
Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen.
Begründung:
Durch das Absenken des Quorums für Einwohneranträge soll die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Landkreis erleichtert werden. Auch dann werden noch über 4000 Unterschriften nötig sein, um einen Einwohnerantrag im Kreistag stellen zu können. Wir gehen daher nicht davon aus, dass es durch diese Absenkung zu einer Flut von Anträgen kommen wird.
Kategorie
AnsprechBar - Sie reden, wir hören zu. Jeden Freitag nehmen wir uns von 16 bis 18Uhr Zeit für die großen und kleinen Themen. mit Linda Weiß [...]
Am ersten Sonntag im Monat findet der Digital Independce Day online und an verschiedenen Standorten statt. Details sind hier zu finden: https://di.day/ BÜNDNIS [...]
📷 Einladung zum nächsten 🟠 di.day - digitale Unabhängigkeit in Oranienburg! 🕚 jeden ersten Sonntag im Monat 💬 wechselnde Themen (siehe Winterfahrplan am Ende) 📍 [...]