Menü
26.01.09 –
Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:
Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen.
Begründung:
Durch das Absenken des Quorums für Einwohneranträge soll die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Landkreis erleichtert werden. Auch dann werden noch über 4000 Unterschriften nötig sein, um einen Einwohnerantrag im Kreistag stellen zu können. Wir gehen daher nicht davon aus, dass es durch diese Absenkung zu einer Flut von Anträgen kommen wird.
Kategorie
Hallo ihr Lieben! Lang ist es her und ich hoffe alle hatten eine schöne Sommerzeit und konnten auch etwas Sonne genießen. Anbei sende ich euch die nächste TO zum [...]
Der Kreisvorstand trifft sich jeden ersten Dienstag im Monat (ab Septemper 2025) und jeden dritten Donnerstag im Monat. Es findet einmal im Quartal eine Sitzung im [...]
Hallo alle zusammen, unser nächstes Mitgliedertreffen findet am 3. September 2025 ab 19 Uhr in unserem Kreisbüro in der Sachsenhauser Straße 1a statt. Wir möchten mit [...]
Hallo Ihr Lieben, nach langer Pause wollen wir uns zum Sommerausklang am Donnerstag, dem 04.09.25 um 18:00 Uhr im Bric-a-Brac treffen. Ein Themenbereich können die [...]