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26.01.09 –
Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:
Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen.
Begründung:
Durch das Absenken des Quorums für Einwohneranträge soll die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Landkreis erleichtert werden. Auch dann werden noch über 4000 Unterschriften nötig sein, um einen Einwohnerantrag im Kreistag stellen zu können. Wir gehen daher nicht davon aus, dass es durch diese Absenkung zu einer Flut von Anträgen kommen wird.
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Bündnis 90/Die Grünen Hohen Neuendorf laden ein: Aktuelles im Bund zum Thema Klimaschutz und Auswirkungen auf kommunaler Ebene Gast: Michael Kellner, MdB
AnsprechBar jeden Freitag 16-18Uhr mit Linda Weiß Wo? Kreisgeschäftsstelle, Sachsenhausener Str. 1A, 16515 Oranienburg ODER im Sommer mit dem Lastenrad auch [...]
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