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Bitte beachtet:
Kostenerstattungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kreisschatzmeister oder die jeweiligen Ortsverbände möglich.
In jedem Fall muss eine ordentliche Rechnung sowie Zahlungsbelege beigefügt sein. Entstandene Kosten müssen außerdem innerhalb von drei Monaten abgerechnet werden. Bei Rückfragen wendet euch jederzeit an den Schatzmeister.
Formular zur Reisekostenerstattung
Formular zur Sachkostenerstattung
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Unsere aktuelle Kreissatzung findet ihr unter dem Menupunkt "Kreisverband".
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