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Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 unzulässig war, erklären Bündnis 90/Die Grünen Oranienburg:
"In der Debatte um den Oranienburger Stadthaushalt für 2008 hatten Bündnis 90/Die Grünen durchgesetzt, dass bei der Kommunalwahl 2008 auf den Einsatz von Wahlcomputern verzichtet wird. Wie das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt, hatte die Stadtverordnetenversammlung damit eine kluge Entscheidung getroffen.
Das Gericht folgte den auch von uns damals in der Beratung vorgebrachten Bedenken. Der Einsatz von Wahlcomputern, zumindest des Modells der Firma NEDAP, das auch in Oranienburg zum Einsatz gekommen wäre, ist mit demokratischen Prinzipien nicht vereinbar. Wähler und Öffentlichkeit haben ein Recht darauf, das Zustandekommen des Wahlergebnisses nachvollziehen zu können."
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