Leistungs- und Begabungsklassen

31.01.15 –

Sehr geehrter Herr Landratskandidat des Kreises Oberhavel,

sehr geehrter Herr von Gizycki,

seit dem Schuljahr 2007/08 werden zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen Schülerinnen und Schüler bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Brandenburger Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen. Das Brandenburgische Schulgesetz sieht vor, dass die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) ab Jahrgangsstufe 5 an bis zu 35 Schulstandorten in öffentlicher und anteilig in freier Trägerschaft im Land Brandenburg möglich ist.

Seit dem Schuljahr 2008/09 sind lt. aktueller Webseite des Brandenburgischen Bildungsministeriums an 35 Schulstandorten LuBk eingerichtet.

Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses befinden sich in OHV keine dieser LuBK!

Jedes Jahr besuchen daher Glienicker und Mühlenbecker Eltern mit ihren 4-Klässlern nahegelegene Berliner Gymnasien, um ihre Kinder vorzustellen, damit ihnen dort der gymnasiale Weg bereits ab der 5. Klasse ermöglicht wird. Da Berliner Schulen Berliner Kindern hier Vorrang einräumen, ist dieser Weg jedoch meist verstellt. Die im Land BB vorhandenen LuBK in anderen Landkreisen sind in der Regel sehr weit entfernt.

Das Neue Gymnasium Glienicke ist eine Schule in freier Trägerschaft und als Ersatzschule anerkannt. Nach Rücksprache mit dem Schulträger, der ASG, wäre das Neue Gymnasium Glienicke grundsätzlich bereit, eine LuBK einzuführen und müsste dann auch insoweit als Ersatzschule anerkannt werden. Dies setzt aber zunächst eine Änderung des Kreistagsbeschlusses voraus.

Wie ist Ihre Auffassung zu dieser Situation?

Sollte der OHV-Kreistag hierzu seinen Beschluss revidieren?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie wollen Sie erreichen, dass im Landkreis OHV LuBK eingerichtet werden, obwohl die maximalen 35 Schulstandorte für LuBK in BB bereits auf andere Kreise etc. verteilt sind?

Auf Ihre Antworten warten gespannt interessierte Eltern aus Glienicke und dem Mühlenbecker Land.

Ich habe mir erlaubt, ein Schreiben gleichen Inhalts auch an Ihre Mitkandidaten der anderen Parteien für das Amt des Landrates im Kreis Oberhavel zu senden.

Außerdem beabsichtige ich, meine Anfrage und die Antworten im Interesse der Betroffenen zu veröffentlichen. 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Crasemann

 

Antwort

Sehr geehrte Frau Crasemann,

vielen Dank für diese Fragen, die einen wichtigen Punkt betreffen: Wie schaffen wir es, allen Kindern möglichst ähnliche Startbedingungen zu geben, obwohl sie, wie Sie sicher wissen, vom Elternhaus her sehr unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen? Gerade in der Grundschulphase ist oftmals nicht die vermeintlich besondere Begabung von Kindern Grund für überdurchschnittliche Leistungen, sondern engagierte Elternhäuser, die ihre Kinder gezielt fördern können. Die Leistungs- und Begabungsklassen binden nun in erheblichem Maße Lehrkräfte und schaffen Vorteile für Wenige. Wir halten diese Leistungs- und Begabungsklassen daher nicht für die optimale und vor allem für keine gerechte Form der Begabungsförderung. Dafür gibt es folgende Gründe:

  1. Wir wissen nicht genau, nach welchen Kriterien Schülerinnen und Schüler in eine LuBK aufgenommen werden.
    Zwar gibt es vom Ministerium zugelassene prognostische Tests zum Aufnahmeverfahren, die zusammen mit Aufnahmegesprächen Grundlage für die Aufnahme in eine LuBK bilden. Über die Gewichtung der Tests gegenüber den Aufnahmegesprächen allerdings wissen wir nichts. Letztlich steht es jedem Schulleiter frei, aufgrund eines Gesprächseindruckes eine Schülerin als besonders begabt einzustufen.
  2. Nimmt man den prozentualen Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in den entsprechenden Jahrgangsstufen eine LuBK besuchen, sind die Begabungen im Land unterschiedlich verteilt: Nach den Zahlen des letzten Jahres sind es in Potsdam 10,2%, in Elbe-Elster 3,3% und in Ostprignitz-Ruppin nur 3,2%. Es ist doch kaum anzunehmen, dass der Anteil der hochbegabten Kinder in Potsdam 3 x höher ist als in EE oder OPR! Oder könnte vielleicht in Potsdam der Anteil der ambitionierten Eltern entsprechend höher sein?

Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich genau weiß, dass mit dem Instrument LuBK hervorragende Dinge umgesetzt werden, für die Kinder bzw. die Schulen, die das Glück haben, davon zu profitieren. Ich kann deshalb sehr gut nachvollziehen, dass alle, die davon noch nicht profitieren, diese Vorteile für ihre Kinder auch wollen. Unsere Kinder haben nur eine Bildungslaufbahn und natürlich wollen wir alle die besten Chancen für unsere Kinder. Für mich ist es eine Frage der politischen Verantwortung, Begabungsförderung gerecht zu verteilen und die sechsjährige Grundschule zu erhalten. Deshalb legen wir den Fokus auf einer besseren Befähigung der Lehrkräfte, den unterschiedlichen Begabungen der Kinder Rechnung zu tragen. Schule inklusiv zu gestalten, heißt nicht nur, diejenigen mitzunehmen, die ihr Leben mit Behinderungen meistern müssen, sondern es heißt auch, im Rahmen eines gemeinschaftlichen Unterrichtes diejenigen besser zu fördern, die hochbegabt sind. Der Kreistag hat daher eine besondere Förderung eingeführt, um solche Projekte zu finanzieren. Jede Schule in Oberhavel kann sich um diese Gelder bewerben.

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