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INFORMATIONEN AUS DEM KREIS OBERHAVEL |
Ausgewählter Zeitraum: Januar 2009
Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen. Begründung: Durch das Absenken des Quorums für…